Zeitarbeit ist in Deutschland durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Bei der Arbeitnehmerüberlassung – wie Zeitarbeit offiziell heißt – stellt ein Personaldienstleister die Arbeitsleistung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderen Unternehmen für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung. Voraussetzung hierfür ist ein wirksam geschlossener Arbeitsvertrag zwischen Personaldienstleister und Arbeitnehmer.